Studienabschluss | Staatsexamen |
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Umfang | keine LP |
Regelstudienzeit | 11 Semester |
Studienbeginn | Nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | keine |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Hochschulstart-NC) |
NC-Grenzwert (Hauptverfahren) | 1.6 |
Grenzwert Wartesemester | 12 |
Studieren ohne Hochschulreife | nein |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät |
Medizinische Fakultät |
Die Wurzeln der Medizinischen Fakultät reichen bis in die 1502 in Wittenberg gegründete Universität, die „Leucorea“, zurück. Durch das Wirken von Valerius Cordus (1515-1544) und Johannes Jessenius (1566-1621) gehörte die Wittenberger Universität auf den Gebieten der Pathologie und Anatomie zu den führenden Lehranstalten.
Auch die Medizinische Fakultät der Universität Halle konnte bereits in der Gründungsphase mit Georg Ernst Stahl (1659-1734) und Friedrich Hoffmann (1660-1742) auf zwei Persönlichkeiten von europäischem Ruf verweisen. Beider Ansehen machte ein Medizinstudium in Halle bald so attraktiv, dass die junge Fakultät über höchste Absolventenquoten im deutschen Raum verfügte.
Dorothea Erxleben promovierte hier 1754 als erste Frau an einer deutschen Universität zum Doktor der Medizin.
Johann Juncker (1679-1759) bezog das 1706 in den Franckeschen Stiftungen errichtete Schülerkrankenhaus in die Studentenausbildung ein. Die dort praktizierte Ausbildung der Medizinstudenten war zu dieser Zeit für Deutschland einmalig.
Im Jahre 1878 begann man nordöstlich der Altstadt (heute Magdeburger Straße) mit der Errichtung eines nach damals modernsten Gesichtspunkten konzipierten Klinikums, das auch heute noch genutzt wird. Im Jahre 1971 wurde mit dem Bau eines weiteren Klinikums in Halle-Kröllwitz begonnen.
Die Medizinische Fakultät basiert im klinischen Bereich auf Zentren, die wiederum in Kliniken/Institute und Abteilungen unterteilt werden.
In den Studiengängen der Medizinischen Fakultät, Medizin, Zahnmedizin, Gesundheits- und Pflegewissenschaft B.Sc./ M.Sc sind derzeit ca. 2000 Studenten eingeschrieben.
Die Immatrikulation in das erste Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin erfolgt ausschließlich zum Wintersemester.
Seit 2001 wird außerdem der Aufbaustudiengang „Master of Biomedical Engineering“ gemeinsam mit der HS Anhalt angeboten.
Studienaufbau und -inhalt sind geregelt in der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.01.1955 (BGBl. I S. 37), in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 10.11.1999 (BGBl. I S. 2162).
Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)
Im vorklinischen Studium sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:
Vorlesungen:
Praktische Übungen ( jeweils ein Semester):
soll in der Regel an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Die Prüfung umfasst folgende Fächer:
soll an zehn aufeinander folgenden Tagen abgelegt werden und umfasst folgende Fächer:
Das Klinische Studium kann nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung aufgenommen werden und endet nach mindestens fünf Semestern mit der zahnärztlichen Prüfung.
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu belegen, deren erfolgreiche Teilnahme bis zur Meldung zur zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist:
je eine Vorlesung über ...
je zwei Vorlesungen über ...
Kurse über je ein Semester:
Kurse über je zwei Semester:
Besuch von Kursen, Kliniken und Polikliniken:
(nach mindestens zehn Semestern) umfasst folgende Abschnitte:
Voraussetzung zum Studium an der Martin-Luther-Universität ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Der Studiengang Zahnmedizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt (HSS-NC). Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt für folgende Bewerbergruppen über die zentrale Vergabestelle Hochschulstart: Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB), Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit ausländischer HZB.
Bewerbungsfristen zum Wintersemester sind:
Bewerber mit ausländischem Zeugnis, die nicht in die oben
genannten Bewerbergruppen gehören, bewerben sich bitte bis
zum 30.6. über www.uni-assist.de.
Um in das AdH der MLU zu kommen, muss man bei der Wahl der Studienorte die MLU an erster, zweiter oder dritter Stelle der Ortspräferenz nennen. Alle Bewerber im AdH der MLU werden in eine Rangfolge gebracht. Diese ergibt sich durch die Abiturdurchschnittsnote und ggf. die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die unten erläutert werden.
Durch die Teilnahme am TMS kann man seine Zulassungschance verbessern. Sofern das vorgelegte TMS-Ergebnis besser als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist, wird eine neue Durchschnittsnote gebildet, in die zu 51 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 49 % das TMS-Ergebnis einfließt. Das Berechnungsergebnis wird nicht gerundet. Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und kostenpflichtig. Eine Verschlechterung der Abiturdurchschnittsnote ist ausgeschlossen. Weitere Informationen und Anmeldung: www.tms-info.org
Wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Ausbildungsberufe als Zahnmedizinische/r Prophylaxehelfer/in, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachassistent/in, Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in oder Zahntechniker/in vorgelegt, so verbessert sich die Abiturdurchschnittsnote einmalig um 0,2.
Informieren Sie sich über aktuelle Festlegungen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren bitte jeweils ab April des Jahres an dieser Stelle und unter www.hochschulstart.de.
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